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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist bemüht, diese Anwendung im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit

Die Anwendung wurde mit dem Ziel der weitgehenden Konformität mit den WCAG 2.1 (Stufe AA) gestaltet: Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokus, ausreichende Kontraste, verständliche Beschriftungen, Berücksichtigung von „reduzierte Bewegung“ und Antwortoptionen, die nicht allein über Farbe unterschieden werden (zusätzliche Symbole ✓ ~ ✗). Einzelne Bereiche werden fortlaufend geprüft und verbessert.

Barriere melden

Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Kontaktdaten im Impressum).

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden: Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

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