Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist bemüht, diese Anwendung im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Anwendung wurde mit dem Ziel der weitgehenden Konformität mit den WCAG 2.1 (Stufe AA) gestaltet: Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokus, ausreichende Kontraste, verständliche Beschriftungen, Berücksichtigung von „reduzierte Bewegung“ und Antwortoptionen, die nicht allein über Farbe unterschieden werden (zusätzliche Symbole ✓ ~ ✗). Einzelne Bereiche werden fortlaufend geprüft und verbessert.
Barriere melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Kontaktdaten im Impressum).
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz wenden: Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen.